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Batteriegesetz und Verpackungsverordnung

Batteriegesetz und Verpackungsverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können Batterien ebenfalls per Post (ausreichend Frankiert) an uns zurücksenden. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem abgebildeten Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
Dabei steht:

CD für Cadmium
Pb für Blei
Hg für Quecksilber.